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Heute, am 05.06.2019, startet in Deutschland der erste E-Scooter Sharing Anbieter – und das in Herne. Möglich ist das nur durch eine Sondergenehmigung, denn offizieller Start ist eigentlich erst der 15. Juni. Somit ist Herne die erste Stadt in Deutschland, in der offiziell die kleinen elektronischen Tretroller angeboten werden. Andere Städten müssen sich diesbezüglich noch einige Tage gedulden.
Erst kürzlich wurde die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung offiziell bestätigt, welche die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erlaubt. 15. Juni ist der Starttermin für Deutschland. Ganze 10 Tage früher können jedoch die gut 150.000 Bewohner der Stadt Herne auf die kleinen und praktischen E-Scooter zurückgreifen.
Möglich macht das eine Sondererlaubnis der lokalen Behörden. Die Verfügbarkeit der Elektro-Roller wird zum Start jedoch sehr eingeschränkt sein, da erstmal nur insgesamt 50 Scooter im Stadtgebiet verteilt werden. Der E-Scooter Sharing Anbieter Circ (ehemals Flash) wird in Herne seine Scooter zur Verfügung stellen.
Für die 10 Tage vor dem offiziellen Start war somit ein einzelnes Gutachten für jeden einzelnen Roller notwendig. Somit wurde die Voraussetzung geschaffen schon vor dem offiziellen Start mit der Vermietung der E-Scooter zu starten. Die Kosten für die Nutzung eines E-Scooter liegen bei 1 Euro Startkosten sowie 15 Cent pro Minute.
Ab dem 15. Juni benötigen die Sharing Anbieter keine Sondergenehmigung mehr um ihre Elektro-Scooter in den Städten zur Verfügung zu stellen. Neben Circ werden auch andere Anbieter wie Lime, TIER oder voi in andere deutschen Städte expandieren.
Die Anbieter konnten bereits seit einiger Zeit Erfahrungen in anderen Städten sammeln. Vor allem in den USA, aber mittlerweile auch in zum Beispiel Spanien oder Portugal, ist die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.
Jedoch müssen die Anbieter leicht modifizierte Geräte anbieten, da die E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland etwas strenger ausgelegt wurde. Wo in anderen Ländern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erlaubt sind, wird das Tempo in Deutschland auf 20 km/h begrenzt.
Auch die Verwendung der Gehwege oder Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. E-Scooter müssen die vorhanden Radwege benutzen – nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf man die Straße befahren. Allgemein gesagt gelten grob gesagt für einen E-Scooter die gleichen Gesetze wir für ein Fahrrad.
Neben zwei Bremsen muss das Gerät auch über ein Licht sowie eine Klingel verfügen, um den Verkehrsrichtlinien zu entsprechen. Das Mindestalter ist auf 14 Jahre ausgelegt. Bei Missachtung können hohe Strafen drohen. Und wer mit seinem eigenen Roller unterwegs ist, benötigt zwingend eine E-Scooter Versicherung. Nur so darf man sich legal im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
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