Elektro-Scooter Zulassung in Deutschland ab 15.06.2019

Endlich ist es soweit! E-Scooter dürfen zukünftig auf öffentlichen Straßen fahren. Das hat das Kabinett am 22.05.2019 beschlossen. Die Verordnung soll am 15. Juni in Kraft treten.

Bislang durften in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr, durch die noch geltenden Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), nur Fahrzeuge wie das Segway unterwegs sein. Durch die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen nun auch elektrische Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Damit sind vor allem E-Scooter bzw. Elektro-Scooter gemeint.

Bereits am 17.05.2019 hat der Bundesrat die E-Scooter Straßenzulassung durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt. Nun hat das Kabinett die Verordnung noch verabschiedet. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 15. Juni 2019 vorgesehen.

E-Scooter Zulassung in Deutschland

Was ändert sich?

  • Durch das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften notwendig. Dies betrifft vor allem die Fahrerlaubnis, Zulassung sowie Bußgeldkatalog. Für E-Scooter wird es zukünftig ein neues Straßenschild geben, welches Auskunft über die Benutzung einiger Straßen/Wege regeln soll.
  • E-Scooter sind war zulassungsfrei, sind jedoch versicherungspflichtig. Im Zuge einer E-Scooter Versicherung wird ein sichtbarer Versicherungsnachweis in Form einer Versicherungsplakette eingeführt. Diese muss sichtbar am E-Scooter angebracht werden. Die voraussichtlichen Kosten für eine entsprechende Versicherung werden sich um 40 Euro pro Jahr bewegen.
  • Ursprünglich war vorgesehen, dass auch der Gehweg für E-Scooter freigegeben wird. Dies wurde in der Verordnung jedoch noch angepasst, so dass Elektrokleinstfahrzeuge ausschließlich auf dem Radfahrstreifen oder Radwegen benutzt werden dürfen. Nur wenn es diese Möglichkeiten nicht gibt, muss die Straße benutzt werden.
  • Zunächst war auch ein Mindestalter von 12 Jahren im ersten Entwurf der Verordnung vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen wurde das Mindestalter auf 14 Jahre angehoben.

E-Scooter Sharing Anbieter

Somit werden wohl am dem 15.06.2019 in deutschen Städten die bekannten Sharing-Anbieter starten. In München stehen zum Beispiel schon Lime, Tier, Voi und Bird in den Startlöchern.

Andere Städte haben es jedoch vorgemacht – vor allem in den USA aber auch in Wien oder Lissabon sind die kleinen E-Scooter der jeweiligen Sharing-Anbieter schon an jeder Ecke zu finden. Jedoch Vorsicht – die Unfallgefahr für die kleinen elektrischen Scooter ist größer als man denkt. Vor allem auf nasser Fahrbahn und mit den kleinen Reifen kann eine Fahrt schon mal etwas gefährlich werden, wenn man damit noch keine Erfahrung hat.

Neben einem E-Scooter zum Mieten wird auch die Anfrage an eigenen Elektro Rollern ansteigen. In unserem E-Scooter Test findest du einen ausführlichen Ratgeber mit Informationen und Tipps auf was du bei der Ausstattung und Qualität achten solltest.

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