E-Scooter mit Straßenzulassung
Bildquelle: BMVI

E-Scooter mit Straßenzulassung

Andere Länder haben es vorgemacht, Deutschland ist nun nachgezogen – die E-Scooter Straßenzulassung! Der Bundestrat hat am 17.05.2019  dem Entwurf des BMI über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt – jedoch mit ein paar Änderungen. In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen rund um die E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland.

E-Scooter Straßenzulassung – Regeln & Vorrausetzungen

  • Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Scooter haben eine Straßenzulassung wenn folgende Merkmale eingehalten werden:
    • Vorhandene Lenk- oder Haltestange
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis max. 20 km/h
    • Maximale Leistung von 500 Watt. Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen liegt die Leistungsbegrenzung bei 1.400 Watt.
    • Verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen in Bezug auf Bremsen, Licht, Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit.
  • Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht. Eine E-Scooter Versicherung wird eine Versicherungsplakette sein. Die Kosten werden ungefähr 40€ im Jahr betragen.
  • Elektrokleinstfahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen bzw. den Radweg verwenden. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Mit einem E-Scooter darf man somit nicht auf dem Gehweg fahren.
  • Es besteht keine Helmpflicht – jedoch wird die Nutzung aus Sicherheitsgründen empfohlen.
  • Es gibt keine Führerscheinpflicht.
  • Generell wird die Mitnahme in öffentlichen Personennahverkehr befürwortet. Letzendlich liegt jedoch die Entscheidung beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.
E-Scooter Straßenzulassung

E-Scooter mit Straßenzulassung - FAQ

Ab wann sind E-Scooter erlaubt?

Der Bundesrat hat der Verordnung zwar zugestimmt, jedoch muss das Kabinett sich damit noch befassen. Die E-Scooter Straßenzulassung wird vorrausichtlich im Juni 2019 in Kraft treten.

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?

Elektro Scooter sind erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. In der ursprünglichen Verordnung war noch ein Alter von 12 Jahren angedacht. Dies wurde jedoch aufgrund von Sicherheitsbedenken auf 14 Jahren angehoben.

Dürfen E-Scooter auf Gehwegen fahren?

Nein. Die Nutzung von Gehwegen ist für Elektro-Scooter nicht erlaubt, unabhängig von der maximalen Geschwindigkeit. Die Fortbewegung auf einem Radweg bzw. Radfahrbahn ist Pflicht.

Kann ein Kind unter 18 Jahren eine E-Scooter Versicherung abschließen?

Da die Nutzung eines E-Scooters ab einem vollendeten Alter von 12 Jahren erlaubt ist, erlaubt sich auch diese Frage. Jedoch kann eine entsprechende Versicherung nur mit dem Einverständnis der Elltern abgeschlossen werden.

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