Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge beschlossen, die den Einsatz der Elektroroller legitimiert und regelt. Der Bundesrat hat bereits dem Entwurf zugestimmt und die neue Regelung ist im Juni 2019 bereits in Kraft getreten. Bis dahin war die Nutzung im öffentlichen Raum in Deutschland verboten. Durch die Verordnung wurden nun ändern und einen rechtlich zuverlässigen Rahmen schaffen.
Die Verordnung hat sich im Vergleich zum Entwurf etwas geändert – vor allem allem das Mindestalter als auch die maximale Geschwindigkeit wurden angepasst. Generell verboten sind nach der Verodnung E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 Stundenkilometer. Viele Hersteller trimmen ihre Roller heute auf Geschwindigkeit, was angesichts der Verordnung unsinnig ist. Dies hat sich nun jedoch leicht geändert, seitdem die Verordnung in Kraft ist. Der Kauf solcher Roller mit Höchstgeschwindigkeit über 20 Stundenkilometer sollte also vermieden werden, es sei denn, sie besitzen Straßenzulassung und sind nur für die Straßennutzung geplant.
Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 Kilometer je Stunde dürfen danach von Personen ab 14 Jahren auf Radwegen gefahren werden. Nur dort, wo solche Wege nicht vorhanden sind, ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt. Die Nutzung des Gehweges ist generell nicht gestattet. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist jedoch generell die Nutzung der Fahrbahn verboten. Es gelten die Fahrradampeln, wo diese fehlen, wie beim Fahrrad die übrigen Ampeln.
Beide Gruppen müssen versichert werden, nicht vorgeschrieben sind Helm und Fahrerlaubnis. Die Kosten für eine Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen 19 und 40 Euro pro Jahr. Die E-Scooter Versicherung wird über eine Klebeplakette nachgewiesen.Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir stets einen Helm aus Sicherheitsgründen zu Tragen. Vorgeschrieben sind Klingeln oder Hupen, Bremsen und Licht vorn und hinten.
Wichtig: Beachte immer die aktuelle Gesetzeslage und die jeweiligen Verordnungen der einzelnen Städte. Diese können von den allgemeinen Gesetzen zum Teil abweichen.