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E-Scooter: umweltbewusste und trendige Alternative

Sie sind klein, leise, wendig und umweltfreundlich: E-Scooter sind ideal für Menschen, die bisher mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gefahren sind. Bisher durften die kleinen Tretroller nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Die Bundesregierung arbeitet allerdings derzeit an einem Gesetzesentwurf für die Zulassung von elektrischen Tretrollern auf öffentlich zugänglichen Wegen. Geht dieser Entwurf durch, zieht Deutschland mit anderen Ländern Europas gleich. Hier ist man diesbezüglich schon etwas weiter. In Frankreich zum Beispiel sind E-Scooter ein fester Bestandteil auf den Straßen. Sie bieten sich vor allem für Geschäftsleute an, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro fahren und kürzere Strecken nicht zu Fuß laufen wollen. Doch das Marktpotenzial ist deutlich weiter gefasst, deshalb dürfte die Nachfrage erheblich steigen, wenn das neue Gesetz verabschiedet ist.

Was versteht man unter einem E-Scooter?

Im Prinzip gibt es E-Scooter ebenso wie Skateboards mit einem elektrischen Antrieb schon seit knapp 20 Jahren. Sie fallen in die Kategorie der „Elektro-Kleinstfahrzeuge“. Allerdings sind sie in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Deshalb durften die wendigen Fortbewegungsmittel bis jetzt lediglich auf privatem Grund und Boden gefahren werden.

Wer sie im öffentlichen Straßenverkehr oder auf öffentlich zugänglichen Verkehrswegen benutzte, musste mit dem Entzug des Rollers rechnen und hatte außerdem eine empfindliche Geldstrafe zu zahlen. Für Mai 2019 wird eine neue Verkehrsverordnung erwartet, die die Zulassung auf öffentlichen Straßen sicherstellt. Gegenüber Fahrrädern haben E-Scooter zum Beispiel den Vorteil des leichteren Gewichts und der geringeren Abmessungen. In Bussen und Bahnen muss man für Fahrräder meistens einen Aufpreis bezahlen. Deshalb gehen die Anbieter davon aus, dass die Nachfrage nach E-Scootern vor allem bei Menschen steigt, die bisher mit dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gefahren sind. Allerdings sind E-Scooter keine preiswerte Alternative zum Fahrrad, denn das pfiffige Fortbewegungsmittel kann durchaus bis zu 2.000 Euro kosten. Es gibt günstigere Einsteigermodelle, doch Experten gehen davon aus, dass sich der Preis für die leisen Roller erhöht, sobald eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt.

Die Größe liegt aufgebaut bei etwa 1,20 Metern Länge und bei einer Höhe von 1,16 Metern. Die Höhe des Lenkers kann entsprechend der Größe des Fahrers eingestellt werden, so dass der Roller bequem zu nutzen ist, selbst wenn man etwas größer ist.

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Welche Vorteile haben E-Scooter?

Die elektronischen Tretroller sind nicht nur praktisch, weil sie so klein und leicht sind und deshalb überall hingenommen werden können. Sie sind vor allem leise und abgasfrei. Dadurch ist ein E-Scooter ein sehr umweltfreundliches Fortbewegungsmittel, das vor allem für kurze Distanzen sehr gut geeignet ist. Wer zum Beispiel den Weg vom Bahnhof nach Hause oder zum Arbeitsplatz schnell, bequem und umweltfreundlich zurücklegen will, nutzt dafür in Zukunft den E-Scooter. Das ist zumindest die Vision, die die Hersteller bereits konsequent verfolgen. Im Durchschnitt hat eine Batterie für den Roller eine Leistung von 500 Watt. Mit einer einzigen Batterieladung schafft man eine Strecke von maximal 50 Kilometern. Eine Akkuladung soll etwa 20 Kilometer weit reichen. 

Hinzu kommt, dass sich die Geräte leicht verstauen lassen. Ein Parkplatz ist nicht erforderlich, was besonders in den Innenstädten ein großer Vorteil ist. Allerdings wiegt das Gerät aufgrund der Batterie rund 16 Kilogramm. Deshalb sollte man prüfen, wo man den Roller am besten unterbringt. 

Einen kleinen Schönheitsfehler haben die praktischen Roller dennoch. Die kleinen Reifen nehmen Fahrten über Schlaglöcher sehr gut auf und geben sie direkt an den Lenker und an die Hände und Unterarme des Fahrers weiter. Auch Bordsteinkanten lassen sich nur schwer bewältigen. Beim Fahren über größere Steine muss man sehr aufpassen, sonst droht die Gefahr eines Sturzes. Mit etwas Übung und der nötigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sollte man diese kleinen Herausforderungen gut in den Griff bekommen. Bei größeren Reifen entstehen diese Probleme übrigens nicht. 

Welche E-Scooter Sharing-Anbieter sind derzeit am Start?

Die großen Autohersteller wie BMW haben einen Tretroller mit elektrischem Antrieb bereits in ihrem Repertoire. Zunehmend an Bedeutung gewinnen Sharing-Anbieter, die einen Tretroller mit E-Motor zeitlich befristet verleihen. Ein solcher Anbieter ist zum Beispiel das US-amerikanische Unternehmen Bird, das im Frühjahr 2019 auf den Markt gehen wird. Die Buchung soll mit Hilfe einer App möglich sein, so dass man überall und jederzeit buchen kann. In den USA ist Bird bereits auf dem Markt etabliert, in Deutschland wird Berlin einer der ersten Standorte sein, in denen man versucht, Fuß zu fassen.

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Auch das Unternehmen Lime aus den USA hat sich Berlin als Standort für den deutschen Markteintritt ausgesucht. Im Vergleich zu den USA hat man von Anfang an einige Neuerungen ins Portfolio aufgenommen, um für den Kunden noch attraktiver zu sein. 
MyTaxi ist in diesem Markt ebenfalls vertreten. Mit der Rollermarke Hive hat man den Markteintritt in Portugal geschafft, nun ist der deutsche Markt an der Reihe. Die Wachstumsraten in Portugal in der Hauptstadt Lissabon waren offenbar so vielversprechend, dass man sich nun für den deutschen Markt interessiert. 

Ein deutscher Anbieter ist Tier Mobility, der bereits in Spanien erste Erfolge zu verzeichnen hatte und nun in Berlin anbietet. Die Verantwortlichen gehen von einer großen Nachfrage aus, obwohl derzeit noch nicht genauer bekannt ist, mit welchen Geräten und mit welcher Flottengröße man auf den Markt gehen will.

Die gemeinsame Nutzung von E-Scootern ist im Trend, denn viele Menschen benötigen das Gerät nur gelegentlich und wollen sich deshalb die teuren Kosten für die Anschaffung sparen. Deshalb kommt ein Sharing gerade in den Großstädten gut in Frage. Es ist attraktiv, wenn es genügend Aufnahme- und Abgabestellen gibt, an denen man das Fahrzeug abstellen kann. Insgesamt, so geht man davon aus, liegt hier vor allem in den Großstädten ein Potenzial, das für erhebliche Wachstumsraten sorgen könnte. Dennoch hat auch ein eigener E-Scooter seine Vorteile.

Was muss man zur Straßenzulassung wissen?

In Deutschland sind E-Scooter im Augenblick nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Allerdings ist eine Verordnung in Arbeit, die diese Zulassung auf den Weg bringt. Die Verordnung hat den Gang des Gesetzgebungsverfahrens weitgehend passiert, lediglich eine Zustimmung des Bundesrats fehlt noch. Sofern das Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 12 Kilometern in der Stunde zugelassen wird, ist die Nutzung von Radwegen vorgeschrieben. Bei einer Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 12 Stundenkilometern darf der Roller auf Fuß- und Radwegen, auf Gehwegen oder in den Fußgängerzonen der Innenstädte genutzt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf der Roller nicht genutzt werden. Die üblichen Straßenverkehrsschilder und vor allem die Fußgängerampeln sind zu beachten. 

Die maximale Höchstgeschwindigkeit der zugelassenen Fahrzeuge beträgt 20 Kilometer in der Stunde. Eine Helmpflicht ist nicht vorgesehen, ein Versicherungskennzeichen muss allerdings geführt werden. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsplakette, die am Roller anzubringen ist. 

Für die Zulassung im Straßenverkehr muss der Treter eine bestimmte Ausstattung haben. Zwei Bremsen müssen unabhängig voneinander zu steuern sein. Zwei Blinker sind nötig, ein Vorder- und ein Rücklicht ebenfalls. Eine Hupe oder eine Klingel ist nötig. Noch nicht abschließend geklärt ist, in welche Fahrzeugklasse die elektrischen Roller eingeordnet werden. 

Eine Fahrerlaubnis ist aller Voraussicht nach nicht vorgeschrieben. Sofern der Roller weniger als 12 Kilometer in der Stunde schafft, muss der Fahrer mindestens 12 Jahre alt sein. Bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h ist das Mindestalter mit 14 Jahren festgelegt. 

Für wen lohnt sich ein eigener E-Scooter?

Die Anschaffung eines eigenen elektrischen Rollers lohnt sich vor allem für den typischen Kunden, den man mit diesem Produkt ansprechen will: Geschäftsleute, die Tag für Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren und die zum Bahnhof, zur Bushaltestelle und zum Arbeitsplatz eine Entfernung von mehreren 100 Metern zurücklegen müssen. Wer dann auf ein eigenes Auto verzichtet oder wer sich ein Auto mit dem Partner teilt, sucht vielleicht nach einer attraktiven Beförderungsalternative zum Fahrrad oder zum Spaziergang. Für diese Klientel ist der E-Scooter bestens geeignet. Nutzt man ihn jeden Tag, lohnt sich der teure Anschaffungspreis durchaus. Muss man ein Gerät nämlich mit mehreren Leuten teilen, kann es sein, dass es gerade nicht wie gewünscht verfügbar ist oder dass man den Treter an einem Ort abgeben muss, der nicht auf dem Weg liegt. Je häufiger und regelmäßiger man einen eigenen E-Scooter nutzt, desto eher lohnt es sich also, sich ein eigenes Gerät anzuschaffen.

Auch junge Leute, die für den Führerschein noch nicht alt genug sind und ein schnelles Fortbewegungsmittel für kurze Entfernungen suchen, sind am Kauf eines eigenen E-Rollers sicher interessiert. Sofern man den Roller täglich nutzt, ist es in jedem Fall günstiger und auch bequemer, sich ein eigenes Modell anzuschaffen als auf ein Sharinggerät zurückzugreifen, das man mit anderen Nutzern teilen muss.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?

Ab dem 14 Jahr darf man mit einem E-Scooter fahren. Ab 12 Jahren ist die Benutzung sogenannter ‚Kinder-E-Scooter‘ erlaubt, welche jedoch eine Geschwindigkeit von 12km/h nicht überschreiten dürfen. Unter 12 Jahren ist das Fahren mit einem elektrischen Scooter nicht erlaubt.

Muss man einen Helm tragen?

Aktuell besteht keine Helmpflicht. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir jedoch die Nutzung eines Helmes

Wie schnell darf ein E-Scooter fahren?

Nach der neuen Verodnung, die Vorrausichtlich 2019 in Deutschland in Kraft treten wird, ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/k erlaubt. Ein E-Scooter darf somit nicht schneller als 20km/h fahren um auf der Straße zugelassen zu sein.

Benötige ich eine E-Scooter Versicherung?

Ja – es besteht eine Versicherungspflicht für Elektro-Roller. Um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, wird eine Versicherungsplakette benötigt. Diese muss direkt am Scooter sichtbar angebracht werden. Der Preis wird sich hier vorrausichtlich an den Versicherungen für Mopeds orientieren und bei etwa 40 Euro pro Jahr liegen.

Benötigt man einen Führerschein?

Laut dem aktuellen Entwurf ist ein Führerschein nicht erfolderlich um einen E-Scooter zu fahren. Denn bei einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20km/h ist man oft mit dem Fahrrad schneller unterwegs, für welches man auch keine Fahrerlaubnis benötigt.

Wie viel kostet ein E-Scooter?

Die Kosten für einen E-Scooter variieren je nach Qualität und Ausstattung. Günstige E-Scooter beginnen bei etwa 150€. Für hochwertige Elektro-Scooter muss man jedoch mit 500€+ rechnen.

Braucht ich ein Licht für meinen Elektro-Scooter?

Auch E-Scooter unterliegen generell einer Lichtzeichenregelung. Bei einer Geschwindigkeit von über 12 km/h ist neben einem Frontscheinwerfer auch ein Rücklicht Pflicht. Dies lässt sich, genau wie bei einem Fahrrad, jedoch schnell und günstig mit einer mobilen Lichtanlage nachrüsten.

Wo darf ich fahren?

Laut dem neusten Gesetzesentwurf soll ab einer Geschwindigkeit von mindestens 12 km/h der Radweg verwendet werden. Nur wenn dieser nicht vorhanden ist, darf auf die normale Fahrbahn ausgewichen werden – vorrausgesetzt dies ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Ob die Nutzung des Gehweges erlaubt ist, wird aktuell noch diskutiert. Zusätzlich soll ein neues Verkehrssymbol kommen, welches die Benutzung von E-Scootern für bestimmter Wege freigibt.