Im Prinzip gibt es E-Scooter ebenso wie Skateboards mit einem elektrischen Antrieb schon seit knapp 20 Jahren. Sie fallen in die Kategorie der „Elektro-Kleinstfahrzeuge“. Allerdings sind sie in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Deshalb durften die wendigen Fortbewegungsmittel bis jetzt lediglich auf privatem Grund und Boden gefahren werden.
Wer sie im öffentlichen Straßenverkehr oder auf öffentlich zugänglichen Verkehrswegen benutzte, musste mit dem Entzug des Rollers rechnen und hatte außerdem eine empfindliche Geldstrafe zu zahlen. Für Mai 2019 wird eine neue Verkehrsverordnung erwartet, die die Zulassung auf öffentlichen Straßen sicherstellt. Gegenüber Fahrrädern haben E-Scooter zum Beispiel den Vorteil des leichteren Gewichts und der geringeren Abmessungen. In Bussen und Bahnen muss man für Fahrräder meistens einen Aufpreis bezahlen. Deshalb gehen die Anbieter davon aus, dass die Nachfrage nach E-Scootern vor allem bei Menschen steigt, die bisher mit dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gefahren sind. Allerdings sind E-Scooter keine preiswerte Alternative zum Fahrrad, denn das pfiffige Fortbewegungsmittel kann durchaus bis zu 2.000 Euro kosten. Es gibt günstigere Einsteigermodelle, doch Experten gehen davon aus, dass sich der Preis für die leisen Roller erhöht, sobald eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt.
Die Größe liegt aufgebaut bei etwa 1,20 Metern Länge und bei einer Höhe von 1,16 Metern. Die Höhe des Lenkers kann entsprechend der Größe des Fahrers eingestellt werden, so dass der Roller bequem zu nutzen ist, selbst wenn man etwas größer ist.
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