Bußgeldkatalog E-Scooter - so teuer sind die Strafen

Bußgeldkatalog für E-Scooter – So teuer sind die Strafen

Zwar sind E-Scooter nach der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung in Deutschland erlaubt, jedoch drohen auch bei Vergehen Bußgelder. Hier findet ihr kurz zusammengefasst, welche Tatbestände der E-Scooter Bußgeldkatalog beinhaltet und welche Strafen drohen.

Der Bundesrat hat die E-Scooter Straßenzulassung genehmigt und ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Jedoch ist auch mit der neuen Verordnung natürlich nicht alles erlaubt und es müssen einige Regeln eingehalten werden. Aus diesem Grund wird auch der Bußgeldkatalog entsprechend aktualisiert bzw. erweitert.

Bußgeldkatalog E-Scooter

TatbestandRegelsatz
Versicherungskennzeichen und -plaketten
Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen oder -plakette nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist, ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Versicherungskennzeichens oder der vorgeschriebenen Versicherungsplakette10 €
Betriebsbeschränkungen
Elektrokleinstfahrzeug ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt70 €
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen angeordnet oder zugelassen70 €
Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt40 €
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Versicherungsplakette angeordnet oder zugelassen40 €
Elektrokleinstfahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt30 €
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen trotz erloschener Betriebserlaubnis angeordnet oder zugelassen30 €
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt20 €
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die Schalleinrichtung im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt15 €
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die sonstigen Sicherheitsanforderungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt25 €
Verhaltensrechtliche Anforderungen
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 €
– mit Behinderung20 €
– mit Gefährdung25 €
– mit Sachbeschädigung30 €
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander gefahren15 €
– mit Behinderung20 €
– mit Gefährdung25 €
– mit Sachbeschädigung30 €

Quelle: Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Stand 04/2019)

Weiterführende Informationen zum E-Scooter Bußgeldkatalog und Strafen

Die allgemeine Betriebserlaubnis, auch kurz ABE genannt, wird in der Regel vom Hersteller beachtet. Beachte beim Kauf, ob der jeweilige E-Scooter eine ABE nach deutschen Gesetz hat. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen für eine E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland:

  • maximale bauartbedingte Geschwindigkeit von 6 – 20 km/h
  • Eine maximale Leistung von 500 Watt
  • Eine vorhandene Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm (mit oder ohne Sitz)
  • Verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen in Bezug auf Lichtsystem, Bremsen (zwei voneinander unabhängige Bremsen), Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit
  • Vorhandene Klingel bzw. akustisches Signal
  • Einhaltung der maximalen Größen: Breite: 70 cm, Höhe: 140 cm, Länge: 200 cm
  • Maximales Produktgewicht ohne Fahrer: 55 kg

Bei der Versicherungsplakette handelt es sich um ein Versicherungskennzeichen bzw. -aufkleber. Hier findest du detaillierte Informationen zur E-Scooter Versicherung. Der jährliche Preis orientiert sich an der Versicherung für Mopeds und Mofas und liegt bei etwa 40€ pro Jahr.

Lichttechnische Einrichtungen umfassen sowohl einen Frontscheinwerfer als auch ein Rücklicht und Seitenreflektoren. Dies ist analog zum Fahrradgesetz.

Unter Schalleinrichtung versteht man eine Klingel. Da E-Scooter so gut wie geräuschlos unterwegs sind, ist eine Klingel/Glocke zwingend notwendig, um bei Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen.

Nützliche Informationen zu E-Scooter Strafen

  • In den meisten Ländern ist die Verwendung des Bürgersteiges erlaubt. In Deutschland drohen bei Missachtung ein Bußgeld von 15 Euro. Nur wenn kein Radweg zur Verfügung steht, ist die Nutzung der Fahrbahn vorgesehen.
  • Die maximale Geschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 20 km/h. Beachte hier genau die Hersteller-Informationen. Viele der Produkte haben eine bauartbedingte Geschwindigkeit von über 20 km/h, da in vielen Ländern die Gesetze nicht so streng ausgelegt werden wie in Deutschland. Hersteller müssen oft erst noch darauf reagieren und angepasste Produkte auf den Markt bringen.
  • Wer mit seinem eigenen E-Scooter unterwegs ist – im Gegenteil von einem Sharing-Anbieter – muss zwingend seinen E-Scooter selber versichern. Dies muss auf dem Elektro-Scooter mittels eines Versicherungsaufkleber sichtbar gemacht werden.
  • Die Nutzung eines E-Scooter ist entgegen des ersten Entwurfes erst ab 14 Jahren erlaubt (der erste Entwurf hat noch eine Altersregelung ab 12 Jahren vorgesehen).
Share on facebook
Share on Facebook
Share on twitter
Share on Twitter
Share on linkedin
Share on Linkdin
Share on pinterest
Share on Pinterest

Das könnte dich auch interessieren:

Schreibe einen Kommentar