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Zwar sind E-Scooter nach der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung in Deutschland erlaubt, jedoch drohen auch bei Vergehen Bußgelder. Hier findet ihr kurz zusammengefasst, welche Tatbestände der E-Scooter Bußgeldkatalog beinhaltet und welche Strafen drohen.
Der Bundesrat hat die E-Scooter Straßenzulassung genehmigt und ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Jedoch ist auch mit der neuen Verordnung natürlich nicht alles erlaubt und es müssen einige Regeln eingehalten werden. Aus diesem Grund wird auch der Bußgeldkatalog entsprechend aktualisiert bzw. erweitert.
Tatbestand | Regelsatz |
Versicherungskennzeichen und -plaketten | |
Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen oder -plakette nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist, ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Versicherungskennzeichens oder der vorgeschriebenen Versicherungsplakette | 10 € |
Betriebsbeschränkungen | |
Elektrokleinstfahrzeug ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt | 70 € |
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen angeordnet oder zugelassen | 70 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt | 40 € |
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Versicherungsplakette angeordnet oder zugelassen | 40 € |
Elektrokleinstfahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 30 € |
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen trotz erloschener Betriebserlaubnis angeordnet oder zugelassen | 30 € |
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt | 20 € |
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die Schalleinrichtung im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt | 15 € |
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die sonstigen Sicherheitsanforderungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt | 25 € |
Verhaltensrechtliche Anforderungen | |
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
– mit Behinderung | 20 € |
– mit Gefährdung | 25 € |
– mit Sachbeschädigung | 30 € |
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander gefahren | 15 € |
– mit Behinderung | 20 € |
– mit Gefährdung | 25 € |
– mit Sachbeschädigung | 30 € |
Quelle: Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Stand 04/2019)
Die allgemeine Betriebserlaubnis, auch kurz ABE genannt, wird in der Regel vom Hersteller beachtet. Beachte beim Kauf, ob der jeweilige E-Scooter eine ABE nach deutschen Gesetz hat. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen für eine E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland:
Bei der Versicherungsplakette handelt es sich um ein Versicherungskennzeichen bzw. -aufkleber. Hier findest du detaillierte Informationen zur E-Scooter Versicherung. Der jährliche Preis orientiert sich an der Versicherung für Mopeds und Mofas und liegt bei etwa 40€ pro Jahr.
Lichttechnische Einrichtungen umfassen sowohl einen Frontscheinwerfer als auch ein Rücklicht und Seitenreflektoren. Dies ist analog zum Fahrradgesetz.
Unter Schalleinrichtung versteht man eine Klingel. Da E-Scooter so gut wie geräuschlos unterwegs sind, ist eine Klingel/Glocke zwingend notwendig, um bei Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen.
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