Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

E-Scooter sollen zukünftig in Deutschland eine Straßenzulassung erhalten. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Verordnungsentwurf vorgelegt, damit zukünftig Elektro-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in Richtung umweltfreundlicher und zugleich moderner Mobilität. Andere Länder haben es bereits vorgemacht – so kann man in den USA aber auch in Europa (z.B. Lissabon, Wien, Valencia) bereits auf E-Scooter im Alltag zurückgreifen.

Aktuell können in Deutschland sogenannte Segways, dank der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies soll durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zukünftig auch für E-Scooter möglich sein.

E-Scooter - Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

Nach dem Entwurf der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung müssen E-Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorhande Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm.
  • 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Eine Leistungsbegrenzung von maximal 500 Watt. Für selbstbalancierenden Fahrzeuge liegt dieser Wert bei 1400 Watt.
  • Verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (z.B. Brems- & Lichtsysteme, elektrische Sicherheit oder Fahrdynamik)
  • Maximale Größe: Breite bis 70 cm, Höhe bis 140 cm, Länge bis 200 cm.
  • Maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer: 55 kg
  • Keine Helmpflicht
  • Keine Pflicht eines Blinkers
  • Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen ist die Vollendung des 12. Lebensjahres notwendig (Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h). Ab dem 14. Lebensjahres darf die Höchstgeschwindigkeit 12 km/h und mehr betragen.
  • Elektrokleinstfahrzeuge sind versicherungspflichtig: Für die Nutzung eines E-Scooters ist die Verwendung eines kleinen Versicherungskennzeichens vorgesehen, welches direkt am Scooter aufgeklebt werden kann. Die voraussichtlichen Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. die Plakette wird zwischen 35 und 40 Euro kosten.

Wann soll die neue Regelung für Elektrokleinstfahrzeugen in Kraft treten für Deutschland?

Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist für Sommerbeginn 2019 vorgesehen. Dies geschieht, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt.

Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial! Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.

Bundesminister Andreas Scheuer Tweet

Sind E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20km/h erlaubt?

Nach der aktuellen Verordnung ist es nicht vorgesehen, dass Fahrzeuge mit einem Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Dieser Gesetztes Entwurf befindet sich aktuell noch in Diskussion und kann somit zum Inkrafttreten sich in einigen Punken zum jetzigen Stand ändern. Daher empfehlen wir mit dem Kauf eines E-Scooters noch abzuwarten, bis die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung eines E-Scooters in Deutschland geklärt sind.  In unsere E-Scooter Test findest du einen ausführlichen Kaufratgeber – dieser zeigt die Punkte auf, welche beim Kauf beachtet werden sollen.

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